Hörakustiker im Hörstudio mit einem Hörgerätekunde bei der Beratung.
Hörgeräte

Hörgeräte: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Von Hartlauer • 15.02.2023
Von Hartlauer • 15.02.2023

Wenn man nicht mehr klar hört und der Bedarf für ein Hörgerät steigt, stellt sich meist folgende Frage: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Hörgeräte und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse. Unsere Hartlauer Hörakustiker beraten Sie aber auch gerne persönlich.

Finden Sie Ihr Hartlauer Hörstudio in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin – ganz unkompliziert per Online Terminvereinbarung  oder telefonisch unter 0800 311 333 von Montag bis Freitag von 09.00 - 18.00 Uhr.

Standardversorgung: Leistbare Hörgeräte durch gänzliche Kostenübernahme

Für nahezu jede Art der Hörminderung kann eine passende Lösung gefunden werden, die von der Krankenkasse unterstützt wird. Es gibt Kassenhörgeräte, die zur Gänze von der Krankenkasse bezahlt werden und keiner Zuzahlung bedürfen. Und es gibt Hörgeräte mit mehr Funktionen und neueren Technologien, die von den Sozialversicherungsanstalten zu einem Teil subventioniert werden. Abhängig von der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Anforderungen an ein Hörgerät bedarf es bei der Standardversorgung keiner Eigenleistung.

Für eine Standardversorgung erhalten Sie von der Sozialversicherung in der Regel folgende Zuschüsse:

  • Einseitige Versorgung (Hörgerät auf einem Ohr): € 792,00 inkl. MwSt.
  • Beidseitige Versorgung (Hörgerät auf beiden Ohren): € 1.425,60 inkl. MwSt.

Bei einer Sonderversorgung aufgrund einer außergewöhnlichen Hörminderung werden individuelle Zuzahlungsbeträge errechnet. Für Personen im Berufsleben ist es ebenfalls möglich, dass die Krankenkasse einen deutlich höheren Grundbetrag übernimmt. Der bewilligte Betrag wird dann von Hartlauer direkt mit Ihrer Sozialversicherung verrechnet – wir übernehmen das gerne für Sie!

Mehr Informationen zu den aktuellen Hörgeräte-Preisen bei Hartlauer und den Zuzahlungen durch die Krankenkasse erfahren Sie hier: Preisauskunft Hörgeräte. Fragen Sie unsere ausgebildeten Hörgeräteakustiker, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme Sie in Ihrem Fall haben – wir beraten Sie gerne!

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse

Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Um den Anspruch auf den Kostenzuschuss geltend zu machen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sprachhörtest durch einen HNO-Arzt (Sprachverstehen darf nicht über 80 % liegen) durchführen.
  • Bei einseitiger und beidseitiger Hörminderung muss der Hörverlust bei einer Hauptfrequenzen zwischen 500 und 3.000 Hertz bei mindestens 30 Dezibel liegen.
  • Der Versicherte muss willens und fähig sein, das Hörgerät zu nutzen und zu bedienen.
  • Der HNO-Arzt muss eine fachärztliche Verordnung über die Notwendigkeit einer Hörhilfe ausstellen.

Bei der Auswahl und individuellen Anpassung Ihrer Hörgeräte unterstützen Sie unsere exzellenten Hörakustiker gerne in einem Hartlauer Hörstudio in Ihrer Nähe.

So kommen Sie Schritt-für-Schritt zur Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse

  1. Lassen Sie den Grad Ihrer Hörminderung durch einen HNO-Arzt feststellen.
  2. Der HNO-Arzt stellt Ihnen dann eine medizinische Verordnung für ein Hörgerät aus.
  3. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin in einem Hartlauer Hörstudio in Ihrer Nähe. Gemeinsam finden wir eine passende Hörlösung für Sie!
  4. Übermitteln Sie uns Ihre fachärztliche Verordnung. Wir übernehmen dann gerne die Antragstellung und die direkte Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Mindestanforderungen an ein Hörgerät über die Krankenkasse

Auch eigenanteilsfreie Hörgeräte müssen laut Gesetz bestimmten Anforderungen entsprechen. Die sogenannten Kassenhörgeräte müssen modern ausgestattet und digital sein. Folgende Mindestvoraussetzungen müssen in Österreich erfüllt werden:

  • Digitaltechnik
  • Mehrere Kanäle (mindestens sechs Kanäle)
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störgeräuschunterdrückung
  • Mindestens drei Hörprogramme
  • Verstärkungsleistung entsprechend dem Hörverlust

 

Häufig gestellte Fragen zu Hörgeräte Krankenkasse:

Zahlt die Krankenkasse mein Hörgerät?

Damit Ihre Krankenkasse einen Zuschuss für Ihr Hörgerät bewilligt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung Ihres HNO-Arztes. Der Grad Ihrer Hörminderung entscheidet dann, in welcher Höhe die Kosten für Ihr Hörgerät übernommen werden.

Wie oft habe ich Anspruch auf ein neues Hörgerät über die Krankenkasse?

Sozialversicherte erhalten in der Regel frühestens nach Ablauf von fünf Jahren erneut einen Kostenbeitrag der Krankenkasse für ein neues Hörgerät. Wir empfehlen nach Ablauf der Nutzungsdauer erneut den behandelnden Arzt aufzusuchen, um den aktuellen Grad des Hörverlustes festzustellen.

Wie lange kann man ein Hörgerät tragen?

Die tatsächliche Lebensdauer von Hörgeräten hängt einerseits vom Gerät selbst ab:

  • Im-Ohr-Hörgeräte halten im in der Regel rund fünf Jahre.
  • Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte halten durchschnittlich sechs Jahre.

Andererseits kann eine gute Pflege entsprechende Wartung die Lebensdauer der Hörgeräte maximieren. Mehr Informationen zum Thema Hörgeräte pflegen und reinigen finden Sie hier: Hörgerätewartung.

Von Hartlauer Wir beraten Sie nicht nur, sondern stehen Ihnen auch mit zahlreichen Services zur Verfügung. Egal ob Sie ein Smartphone, eine Brille, ein Hörgerät oder eine Kamera kaufen.
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