Ob für atemberaubende Social-Media-Bilder und Video-Aufnahmen oder einfach für den Spaß des Fliegens: Drohnen sind längst für viele Menschen zu einem beliebten Gadget geworden. Doch mit der Anzahl dieser trendigen Fluggeräte steigt leider auch das Risiko für Unfälle. Um die Sicherheit im öffentlichen und privaten (Luft-)Raum weiterhin zu gewährleisten, gelten für zivile Drohnen-Piloten und -Besitzer gewisse gesetzliche Vorschriften, die in der EU-Drohnenverordnung festgelegt sind. Wir haben die wichtigsten Infos und Hinweise für Sie zusammengefasst!
Klassifizierungsstufen von Drohnen
Welche Punkte der EU-Drohnenverordnung für einen selbst relevant sind, hängt wesentlich davon ab, in welche Klassifizierungsstufe die Drohne(n), die man fliegen will, fällt. Die Kategorien lauten "open", "specific" und "certified" und leiten sich vom Gewicht und der Flugumgebung - also dem Risiko - ab.
Für die Nutzung in der Freizeit, aber auch für viele gewerbliche Zwecke ist vor allem die Kategorie "open" relevant: Darunter fallen Drohnen unter 25 kg, die mit direkter Sichtverbindung bis zu 120 m Höhe über Grund geflogen werden dürfen. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
Bei neueren Drohnen mit CE-Kennzeichnung ist die jeweilige Klassifizierung (C0 bis C4) auf der Verpackung angegeben. Welcher Mindestabstand zu unbeteiligten Personen eingehalten werden muss, ist durch weitere "Open"-Unterkategorien festgelegt.
Drohnen-Kategorien
In die Kategorie A1 (nah am Menschen) fallen Drohnen der Klasse C0 (max. 250 g, auch Überflüge Unbeteiligter erlaubt) und C1 (max. 900 g) sowie nicht CE-klassifizierte Drohnen bis 500 g.
In der Kategorie A2 (sicherer Abstand zu Unbeteiligten) dürfen CE-klassifizierte Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg) mit mind. 30 m Abstand und nicht CE-klassifizierte Drohnen bis 2 kg mit mind. 50 m Abstand bedient werden.
In die Kategorie A3 (weit entfernt von Unbeteiligten) fallen C3- und C4-Klasse-Drohnen sowie nicht CE-klassifizierte Fluggeräte bis 25 kg. Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete müssen mind. 150 m entfernt sein und es dürfen sich keine Unbeteiligten im Fluggebiet befinden.
Um eine Drohne über 250 g steuern zu dürfen, braucht man einen Drohnenführerschein. Für die Kategorien A1 und A3 genügt der kostenlose "kleine Drohnenführerschein" (EU-Kompetenznachweis). Dieser ist ein kostenloser Online-Kurs von Austro Control, der einen Multiple-Choice-Test mit 40 Fragen beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss kann der Nachweis direkt ausgedruckt oder (etwa am Smartphone) elektronisch gespeichert werden und muss bei jedem Flug mitgeführt werden. Für die Kategorie A2 benötigt man zusätzlich zum kleinen auch den "großen Drohnenführerschein" (EU-Fernpiloten-Zeugnis). Dazu müssen Sie zuerst gewisse Flugübungen im Selbsttraining absolvieren und danach eine Theorie-Prüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen bei einer von der Austro-Control anerkannten Stelle ablegen. Hier ist eine kleine Prüfungsgebühr zu bezahlen.
Registrierungspflicht für Drohnen
Für Betreiber von Drohnen gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Registrierungspflicht. Davon sind folgende Geräte betroffen: Drohnen über 250 g Gewicht, jegliche High-Speed- bzw. Renn-Drohnen mit über 80 Joule Aufprall-Energie und alle Drohnen mit Kamera. Sogenannte Spielzeug-Drohnen unter 250 g müssen nicht registriert werden. Die Registrierung kann online unter dronespace.at abgeschlossen werden. Ein Drohnenbetreiber kann mit einer Registrierung auch mehrere Drohnen unter einer gemeinsamen Betreibernummer fliegen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, die Gültigkeitsdauer der Drohnen-Registrierung beträgt 3 Jahre.
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