Sonderkündigungsrecht - einseitige Vertragsänderung
Bei Vertragsänderungen durch Ihren Netzbetreiber können Sie aus Ihrem Vertrag ohne Konsequenzen aussteigen. Die Telekommunikationsexperten von Hartlauer sind bestens informiert und klären die Details für Sie.
Achtung: Bei Teilzahlungsverträgen muss die Rate weiterbezahlt werden.
Grundsätzlich gilt für eine einseitige Vertragsänderung bei jedem Mobilfunkanbieter folgende Faustregel: „Wer nicht widerspricht, stimmt stillschweigend zu.“ Geplante Vertragsänderungen – meist nicht begünstigend für den Vertragsnehmer – müssen dem Kunden lediglich in schriftlicher Form kommuniziert werden. Die schriftliche Information wird entweder über die Rechnung publik gemacht oder in besonderen Fällen mit einem separaten Schreiben kommuniziert.