Miet me! Technik mieten bei Hartlauer
Technik mieten – Kameras, Drohnen & Co. bequem ausleihen
Der Hartlauer Miet me! Technik-Verleihservice ermöglicht Ihnen das Ausleihen von modernsten Geräten wie Kameras, Sofortbildkameras und Drohnen. Mieten Sie professionelles Equipment für Ihre bevorstehende Veranstaltung, der Dokumentation von Bauvorhaben oder um besondere Momente einzufangen.
So einfach geht Technik mieten bei Hartlauer
- Gewünschtes Produkt auswählen
- Abholung im Hartlauer Geschäft in Ihrer Nähe vereinbaren
- Hochwertige Geräte in Top-Qualität genießen
- Equipment in einem Hartlauer Geschäft Ihrer Wahl zurückgeben
Anfragen und Reservierungen
Sie haben noch Fragen zu unserem Miet me!-Service oder der Verfügbarkeit von Produkten? Unser Kundendienst hilft Ihnen gerne weiter. Senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kundendienst@hartlauer.at oder rufen Sie direkt unter 0800 31 13 33 an. Der Hartlauer Kundendienst ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr telefonisch erreichbar.
-
Welche Geräte kann ich bei Hartlauer mieten?
Über den Miet me!-Service von Hartlauer können Sie unterschiedlichste technische Geräte zu günstigen Konditionen mieten. Dazu zählen Kameras, Drohnen und Sofortbildkameras. Kamera-Zubehör wie Objektive, Stative und Blitzgeräte kann auch separat ausgeliehen werden.
-
Wo kann ich meine Mietgeräte abholen?
Am Verleihtag holen Sie das Gerät innerhalb der Öffnungszeiten von dort ab, wo Sie die Reservierung getätigt haben. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Lichtbildausweis sowie Ihre Löwencard mitzubringen.
-
Wie lange darf ich die Geräte über Hartlauer Miet me! ausleihen?
Es gibt keine maximale Mietdauer für das Ausleihen von Drohnen, Kameras und Sofortbildkameras beim Hartlauer Verleihservice.
-
Wie viele Objektive darf ich maximal ausleihen?
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, wie viele Objektive Sie auf einmal ausleihen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die jeweilige Kaution für jedes von Ihnen ausgeliehene Objekt hinterlegen müssen.
-
Was passiert, wenn ein Gerät beschädigt ist?
Hier ist zu unterscheiden, wer die Beschädigung oder die nicht ordnungsgemäße Funktionsweise des Leihgegenstandes zu verschulden hat.
Verschulden durch Hartlauer:
Gibt Hartlauer ein Gerät aus, dass sich als nicht voll funktionsfähig herausstellt, wird Ihnen, sofern verfügbar, ein Ersatz-Produkt angeboten.
Verschulden durch Mieter:innen:
Weist das ausgeliehene Gerät bei der Rückgabe Kratzer oder Dellen auf, welche dessen Nutzung nicht beeinträchtigen, sind 25 % der hinterlegten Kaution zu entrichten. Ist die volle Funktionsfähigkeit des Produktes nicht mehr gegeben, muss der entsprechende Schaden ersetzt werden. Sollte das ausgeliehene Equipment zerstört worden oder verloren gegangen sein, ist der aktuelle Gerätewert vollständig von dem/der Mieter:in zu erstatten.
Beachten Sie: Vor der Miete des technischen Geräts erhalten Sie die Möglichkeit, dessen aktuellen Zustand und die Funktionsfähigkeit umfassend zu prüfen.
-
Wo kann ich meine ausgeliehene (Sofortbild-)Kamera oder Drohne zurückgeben?
Sie können sämtliche Artikel, die Sie über Hartlauer Miet me! ausleihen, in jedem beliebigen Hartlauer Geschäft in Österreich zurückgeben.
-
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Sie können beim Ausleihen Ihres Wunsch-Equipments zwischen mehreren Zahlungsmöglichkeiten wählen. Dazu zählen eine Entrichtung der Gebühren sowie die Hinterlegung der Kaution in bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte.
-
Muss ich beim Ausleihen der Geräte im Voraus bezahlen?
Sie müssen die Leihgebühr für die gemieteten Produkte nicht im Voraus bezahlen. Die Kaution ist jedoch bereits am Verleihtag selbst zu entrichten. Bringen Sie das geliehene technische Equipment unbeschädigt und voll funktionsfähig wieder retour, erhalten Sie die Kaution in gesamter Höhe zurück.